Steuerfinanzierter Vermögensaufbau
mit einer  Photovoltaikanlage

Grundprinzip

Eine Photovoltaikanlage (PVA) ist nicht nur eine umweltfreundliche, sondern vor allem rentable Investition, welche sich ideal für den steueroptimierten Vermögensaufbau eignet.

Das Konzept basiert auf dem Investitionsabzugsbetrag (IAB), der im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert ist. Er setzt Kapital frei, indem er eine Steuererstattung bzw. Steuerersparnis auslöst. Das dadurch gewonnene Kapital, kann als Eigenkapital für die PVA-Finanzierung dienen als auch in andere steueroptimierte Investitionen fließen.

Die PVA hingegen erhält eine staatlich garantierte Einspeisevergütung nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) über einen Zeitraum von 20 Jahren. Weitere 10-20 Jahre werden über einen verlängerbaren Pachtvertrag abgesichert. Wird die PVA finanziert, so trägt sich die Investition alleine schon durch die garantierten Stromerlöse und bietet so ein sicheres und nachhaltiges Investment mit einer sehr anschaulichen Garantie-Rendite. Dies kann via Direktvermarktung durch den Betreiber nochmals erhöht werden.

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Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Detail

01

Rückwirkende Nutzung

Der IAB kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Per Definition ist der IAB die vorgezogene steuerliche Geltendmachung von bis zu 50% einer zukünftigen Investition, in unserem Fall einer PVA.

02

Steuervorteile  aus Vergangenheit sichern

Im Jahr 2024 ist der IAB für die Steuerjahre 2021–2023 anwendbar. Sollten diese Jahre noch offen sein, ergeben sich folgende Vorteile:

Steuererstattungen für Lohnsteuer bei Angestellten bzw. Vorauszahlungen bei Selbständigen.

Steuerminderungen bei drohenden Nachzahlungen und die Senkung von aktuellen und zukünftigen Vorauszahlungen, was zur Liquiditätsoptimierung beiträgt.

03

Steuerersparnis für Eigenkapital und Investitionen nutzen

Der IAB bleibt ein wertvolles Instrument für Steueroptimierungen im laufenden und zukünftigen Steuerjahren. Die Steuerersparnis wird oft als Eigenkapital zur Finanzierung der PVA verwendet oder kann bei einer 100% Finanzierung auch für andere Investitionen eingesetzt werden.

Zusätzliche steuerliche Vorteile

  • Neben dem IAB kann durch Sonderabschreibungen weiteres Kapital freigesetzt werden
  • Abschreibung des Restwertes: Der verbleibende Restwert der PVA kann über 20 Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden
  • Nach vollständiger Abschreibung und Tilgung der PVA fließen die gesamten Erträge als zusätzliche „Sonnenrente“
  • Ein Verkauf der PVA ist jederzeit möglich. Gebrauchte Anlagen behalten oft bis zu 10 Jahre ihren Neupreis-Wert.

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Nutzung der freigesetzten Mittel

Das durch Steueroptimierung gewonnene Kapital kann flexibel eingesetzt werden:

  • Option 1: Als Anzahlung, um die Finanzierung der PVA günstiger zu gestalten und sofort einen positiven Cashflow zu erzielen.
  • Option 2: Zur Schaffung von Synergien mit weiteren steueroptimierten Investitionen. So kann das Kapital etwa für die Kaufnebenkosten einer steuerlich geförderten Immobilie verwendet werden – ideal sind hierbei Neubauten mit QNG-Zertifikat sowie Sanierungs - oder Denkmalobjekte. 
Solche Investitionen lenken Steuervorteile nachhaltig in den Vermögensaufbau, sodass sich die Immobilie durch Steuererstattungen und Mieteinnahmen selbst trägt und ein positiver steuerlicher Cashflow entsteht. Zusätzlich lassen sich so die Einkünfte aus der PVA steuerlich ausgleichen.

Fazit

Durch die geschickte Kombination von IAB, Einspeisevergütung, Abschreibungen und gezielten Investitionen, kann die Steuerlast deutlich gesenkt und in den eigenen Vermögensaufbau gelenkt werden.

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FAQ zur Investition in Photovoltaikanlagen (PVA)

Für wen macht eine Investition in eine PVA Sinn?

Eine PVA ist besonders attraktiv für diejenigen, die ihre Steuern in eine nachhaltige, rentable Investition mit langfristigen Erträgen investieren möchten. Um von steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu profitieren, ist ein Jahreseinkommen ab ca. 50.000 € hilfreich, da Steuerersparnisse ab diesem Niveau spürbar sind. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs prüfen wir Ihre individuelle Situation.

Kontakt

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Tölzer Str. 1
82031, Grünwald

+49 89 999 45 487
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